Ich antworte.

(am 22. Januar 2024 mittels Einschreiben an den 1. und 2. Senat) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anwendung der Artikel 109, 109a, 110 und 115 GG („Schuldenbremse“) bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zornig. Ich bin selbstverständlich durch die von mir angegriffenen Normen unmittelbar betroffen. So […]

Natürlich bin ich – wie erwartet – gescheitert

So klug wie die 2. Kammer des Zweiten Senats war ich auch. Weil ich wusste, dass ich keine Verfassungsbeschwerde einreichen konnte, übersprang ich diesen Schritt. Mein eigentliches Anliegen war, dem Senat die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der „Schuldenbremse“ zu ermöglichen, um aus der „Nummer“, die er mit seinem Urteil im November verbrochen hatte, herauszukommen. Aber dazu […]

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