Ich antworte.

(am 22. Januar 2024 mittels Einschreiben an den 1. und 2. Senat)

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anwendung der Artikel 109, 109a, 110 und 115 GG („Schuldenbremse“) bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin zornig.

Ich bin selbstverständlich durch die von mir angegriffenen Normen unmittelbar betroffen. So stark betroffen, wie ich es mir bis vor kurzem nicht vorstellen konnte. Es geht weit über die rechtliche Betroffenheit hinaus, wenn ein faschistischer Diktator meine Würde und Freiheit bedroht, die doch zu schützen Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist.

Aber kann das der Staat nach diesem Urteil des 2. Senats überhaupt noch leisten?

Momentan tastet der Diktator nur die Würde und das Leben der ukrainischen Bevölkerung an. Wozu er fähig ist, hat er schon in Tschetschenien, Georgien und Syrien bewiesen.

Zur Verteidigung unserer Freiheit wird es notwendig sein, riesige Mittel an militärischem Material und Gerät zu beschaffen, selbst wenn wir uns dazu „bis über die Halskrause“ verschulden müssen. Unsere Bundeswehr wieder verteidigungsfähig zu machen, wird ebenfalls weitere große Investitionen erfordern.

Szenario.

Falls die Ukraine diesen Krieg verliert, werden Hunderttausende von traumatisierten Soldaten und Millionen von gefährdeten Menschen nach Westeuropa strömen, um dem drohenden Gulag zu entgehen. Vielleicht möchte der Diktator ja auch ein leeres Land. Das wird bei uns zu dysfunktionale Strukturen führen, die uns umso angreifbarer machen.

Wir werden Zustände wie nach dem 2. Weltkrieg haben und ich denke, ich werde mit Zwangseinquartierungen konfrontiert sein.

Ich habe 2021 kein gefesseltes und beschädigtes Parlament gewählt!

Der Senat hat in seinem Eifer übersehen, dass er mit seiner rigiden und restriktiven Auslegung der „Schuldenbremse“ dem Parlament das Etatrecht buchstäblich aus der Hand geschlagen und faktisch auf sich selbst übertragen hat!

Der 2. Senat gefährdet mit seinem Urteil meine Sicherheit und die Sicherheit meiner Kinder und Enkel. Deshalb nehme ich Artikel 93 Absatz 1 Satz 4a in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 4 für mich in Anspruch.

Wenn ein Gericht, auch ein Verfassungsgericht, nicht erkennt, dass es sich aufgrund verfassungswidriger Artikel selbst ermächtigt hat, die Richtlinien der Politik zu bestimmen, habe ich das Recht und die Pflicht zum Widerstand.

Kenntlich gemacht wird die Übernahme dadurch, dass nun primär juristische Erwägungen bei der Haushaltsplanung im Vordergrund zu stehen haben. Mein Land macht sich lächerlich!

Der Senat hat diese Situation, sicher ohne Absicht, aber fahrlässig herbeigeführt. Er hat es unterlassen den schwerstmöglich vorstellbaren Eingriff in die Rechte eines Parlaments auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Etatrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Ohne dieses ist es nicht handlungs- und zukunftsfähig.

Es ist schon enormer Schaden entstanden. Ein dringend nötiger Transformationsfonds wurde, lediglich wegen der Art seines Zustandekommens, vom Senat als verfassungswidrig zurückgewiesen. Das steht dem Senat nicht zu. Er kann das nicht beurteilen.

Und was ist abzusehen:

  • jährlich wird die Opposition, nun als Büttel des Senats, nach Karlsruhe ziehen und freundlich um eine Normenkontrolle nachsuchen.           
  • die Regierungsfraktionen werden jedes Jahr bibbernd und gehetzt nach „Schlupflöchern“ suchen, falls sie sich doch noch einmal entschließen können, einen größeren Kredit aufzunehmen. Die Errichtung eines Sondervermögens ist durch das Jährlichkeits-Gebot faktisch verboten.

Im übrigen verweise ich auf mein Schreiben vom 2. Januar dieses Jahres.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Kraus                                      Mittelrüsselbach, 21. Januar 2024

Mittelrüsselbach

Weingarten 4

91338 Igensdorf                                     ……………………………………………………

Tel. 09192 8415

birzel@arcor.de

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